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  1. Website. www.bundesregierung.at. In Österreich ist gemäß Bundes-Verfassungsgesetz die Bundesregierung neben dem Bundespräsidenten eines der obersten Organe der Bundesverwaltung. In ihrer Gesamtheit ist sie ein Kollegialorgan, das durch Beschlüsse entscheidet. Ihre Mitglieder sind der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Bundesminister.

  2. Das Bundesheer ist das Militär der Republik Österreich. Ihm obliegt gemäß Art. 79 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz die militärische Landesverteidigung und es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. [5] Das Bundesheer verfügt über etwa 16.000 Berufssoldaten [1] [6] – davon 750 [7] Frauen [8] [9] , weiters rund 30.000 ...

  3. Inhalt. Das Gesetz für ein atomfreies Österreich besagt in fünf Paragraphen Folgendes: In Österreich dürfen keine Atomwaffen hergestellt, gelagert, getestet oder transportiert werden. Kernkraftwerke dürfen nicht errichtet bzw. bereits errichtete nicht in Betrieb genommen werden. Der Transport und die Lagerung von spaltbarem Material ist ...

  4. Bundesverfassungsgesetz. Bundesverfassungsgesetz steht für: Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), österreichisches Gesetz (Falschschreibung) ein Gesetz in Verfassungsrang, siehe Bundesverfassung (Österreich) Siehe auch: Stufenbau der Rechtsordnung. Kategorie: Begriffsklärung.

  5. Bundesgesetz (Österreich) Ein Bundesgesetz ist eine vom Parlament – nach dem dafür in der Bundesverfassung vorgesehenen Verfahren – beschlossene Rechtsnorm ( Hauptartikel: Gesetzgebungsverfahren (Österreich) ). Davon zu unterscheiden sind die Landesgesetze .

  6. Die Revolution von 1848/1849 in Österreich war Bestandteil der bürgerlich- demokratisch motivierten Revolutionen von 1848/1849, die einen großen Teil Mitteleuropas erfassten. Nach der Februarrevolution 1848 in Frankreich griff der Geist der Revolution rasch auch auf das Kaisertum Österreich mit seinen Kronländern über.

  7. In Österreich befinden sich die Grundrechte nicht, wie in vielen anderen Staaten, geschlossen in einem Gesetz, sondern sind – wie die gesamte österreichische Bundesverfassung – auf zahlreiche Gesetze verteilt. Dabei werden einzelne Gesetze, oder auch nur einzelne Paragraphen in Verfassungsrang gesetzt.