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  1. Großherzog Friedrich Franz II. erhob die Villa Gustava, die er erbte, im Juni 1851 nebst dem dazugehörigen Haus- und Garten-Inventarium zu einem untheilbaren, unveräußerlichen und unverschuldbaren Familienfideikommisse, und verlieh Herzog Wilhelm zu Mecklenburg die Nießbrauch-Rechte.

  2. 31 de out. de 2021 · Adolf Friedrich Herzog zu Mecklenburg wurde am 10. Oktober 1873 als Sohn des Großherzogs Friedrich Franz II. von Mecklenburg und der Großherzogin Marie, geborener Prinzessin von Schwarzburg-Rudolstadt, geboren. Aus einem vergleichsweise liberalen Hause stammend, ging Adolf Friedrich mit zehn Jahren als Leutnant zum Artillerie-Regiment.

  3. Herzog zu Mecklenburg war von 1348 bis zum Ende der Monarchie der Adelstitel des regierenden Fürstenhauses von Mecklenburg. Auf ihn setzt zugleich die dynastische Zählung aller mecklenburgischen Regenten auf. Als Herzog zu Mecklenburg titelten ohne Unterschied alle männlichen Mitglieder der Fürstenfamilie, bis 1815 auch alle Regenten des ...

  4. Großherzog Adolf Friedrich VI. nahm sich am 24. Februar 1918 in Neustrelitz das Leben. Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz wurde auf der Schlossinsel Mirow beigesetzt. Da keine legitimen Nachfahren zur Verfügung standen, übernahm Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin die Regentschaft von Mecklenburg-Strelitz.

  5. 4 de nov. de 2008 · In Mecklenburg dauert alles 50 Jahre länger, wird behauptet. Doch im November 1918 überschlagen sich die Ereignisse: Friedrich Franz IV. dankt ab - nur fünf Tage nach dem Kaiser.

  6. Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin hatte zwei Söhne: Friedrich Franz V. (1910–2001) und Christian Ludwig (1912–1996). Nach der in Mecklenburg geltenden agnatischen Linearfolge war Friedrich Franz V. als erstgeborener Sohn der Erbprinz, sprich der thronfolgeberechtigte Erbe.

  7. Am 18. Dezember 1950 attestierten der (frühere) Erbgroßherzog Friedrich Franz und Adolf Friedrich Herzog zu Mecklenburg (-Schwerin) Georg Herzog zu Mecklenburg die Führung des für die Herzöge bis 1918 üblich gewesenen Prädikates „Hoheit“ und die Bezeichnung „Chef des Mecklenburg-Strelitzer Hauses“.