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  1. Bundesstaat. Bundesstaat steht für: einen Staat, der sich aus einer staatsrechtlichen Verbindung einzelner Teilstaaten konstituiert ( Föderation oder Gesamtstaat ), siehe Bundesstaat (föderaler Staat) die (Mit-) Gliedstaaten verschiedener föderaler Staaten oder Staatenbünde. nach Staat:

  2. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten , das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität , und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich: eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten.

  3. In Anlehnung an die lange föderale Tradition von den Reichsständen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bis zu den Gliedstaaten des Deutschen Reichs, im Kontrast zum totalitären Einheitsstaat in der Zeit des Nationalsozialismus sowie auf Anregung der Westalliierten in den Frankfurter Dokumenten wurde im Grundgesetz Deutschland als Bundesstaat konzipiert, eine Entscheidung, die nach ...

  4. Bundesstaat (Bs) steht begrifflich zwischen den Polen Staatenbund und Einheitsstaat. Er versucht das Spannungsverhältnis von Vielfalt und Einheit dadurch produktiv zu bewältigen, dass die staatlichen Funktionen territorial aufgegliedert werden auf zwei selbstständige politische Träger, die Gliedstaaten und den Zentralstaat (in D Länder und ...

  5. Föderale Monarchie (Staat) Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ ist ein/e Föderale Monarchie (Staat) “. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu

  6. Bundesrepublik steht für: Bundesstaat (föderaler Staat), allgemein eine als Bundesstaat organisierte Republik. Kurzform (Staatsformbezeichnung) von Bundesrepublik Deutschland, siehe Deutschland.