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  1. Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten ...

  2. In Artikel 20 Absatz 1 GG wird die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich als Bundesstaat konstituiert. Die rechtlichen Funktionen des Föderalismus liegen vornehmlich darin, die Demokratie zu stärken, Pluralismus über alle gesellschaftlichen Kräfte zuzulassen und damit die politische Willensbildung zu unterstützen.

  3. Als föderalistischer Staat, in der Literatur zuweilen auch Föderalstaat genannt, wird demzufolge ein Staat mit einer föderalen Verfassung bezeichnet. Er ist nach dem föderativen Prinzip (oder Bundesstaatsprinzip ) aufgebaut und besteht somit aus Teilstaaten, die bestimmte (beschränkte) staatsrechtliche Kompetenzen ausüben, welche nicht ...

  4. In einem Bundesstaat sind die Länder Staaten, nicht nur Selbstverwaltungskörperschaften wie die Gemeinden. Sie haben eigene Verfassungen und verfügen über die Institutionen des parlamentarisch-demokratischen Regierungssystems: Parlament, Regierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit.

  5. Bs hat die Bundesregierung mit Überlegungen zu einer Neugliederung der Länder durch Erleichterung des Verfahrens (Art. 29 GG) reagiert. Die westdt. Länder haben die Vereinigung zwar als Chance der „Reföderalisierung“ interpretiert, aber den Weg der Neugliederung sofort abgeblockt.

    • Uwe Andersen
  6. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Staat. Das bedeutet, Deutschland ist eine Demokratie. Das Wort Demokratie kommt aus der griechischen Sprache. Es bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Im Grundgesetz steht in Artikel 20 Absatz 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

  7. Föderalismus. Der Föderalismus stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat (Bund) und Einzelstaaten (Länder) aufgeteilt werden. Dabei sind beide politischen Ebenen für bestimmte, verfassungsgemäß festgelegte Aufgaben selbst zuständig.